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   FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 30359/06   

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FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 30359/06 (https://dejure.org/2009,19999)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.10.2009 - 15 K 30359/06 (https://dejure.org/2009,19999)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 15 K 30359/06 (https://dejure.org/2009,19999)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gewerbesteuerzerlegung: Keine Betriebsstätte ohne Verfügungsmacht über die Räumlichkeiten, Verhältnis von Zerlegungsverfahren und Zuteilungsverfahren nach §§ 185 bis 190 AO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 GewStG; § 29 GewStG; § 30 GewStG; § 31 Abs. 5 GewStG; § 44 Abs. 1 FGO; § 101 S. 1 FGO; § 12 AO; §§ 185 - 189 AO; § 190 S. 2 AO
    Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages auf zwei Gemeinden im Falle einer Betriebsaufspaltung; Verhältnis von Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren nach §§ 185 bis 190 AO

  • Judicialis

    GewStG § 28; ; GewStG § 29; ; GewStG § 30; ; GewStG § 31 Abs. 5; ; FGO § 44 Abs. 1; ; FGO § 101; ; AO § 12; ; AO § 185; ; AO § 190

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Betriebsstätte ohne Verfügungsmacht über die Räumlichkeiten; Zum Verhältnis von Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren nach §§ 185 bis 190 AO; Gewerbesteuer-Messbetrag; Zerlegung; Zerlegungsverfahren; Zuteilungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Betriebsstätte ohne Verfügungsmacht über die Räumlichkeiten - zum Verhältnis von Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren nach §§ 185 bis 190 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 386
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 159/84

    Ermessensfehler - Sonderabschreibungen - Versagung - Brauerei - Verpachtete

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 30359/06
    Insbesondere reichen die üblichen mit der Pachtzinsvereinnahmung und mit der Erhaltung der Pachtobjekte verbundenen Verwaltungsarbeiten für die Annahme einer Betriebsstätte am Ort des Pachtobjekts nicht aus, da sie von der Betriebsstätte des Verwaltungssitzes aus durch die Verpächterseite vorgenommen werden (BFH-Beschluss vom 30. August 1960 I B 148/59 U, BStBl III 1960, 468; BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 VIII R 159/84, BStBl II 1988, 653).

    Gleiches gilt, soweit sich der Verpächter ein Recht zum Betreten der Pachträume zur Prüfung von Geschäftsvorfällen oder sogar eine Kontrolle des gesamten Betriebsablaufs vorbehalten hat (BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 VIII R 159/84, a.a.O.).

    Selbst der Einsatz eigener Mitarbeiter des Unternehmers für dessen Unternehmen in einem fremden Betrieb begründet dort nur im Fall einer gewissen Dauerhaftigkeit des Personaleinsatzes und einer rechtlich gesicherten räumlichen Verfügungsgewalt eine eigene Betriebsstätte (BFH-Urteile vom 10. Februar 1988 VIII R 159/84, a.a.O.; vom 3. Februar 1993 I R 80-81/91, BStBl II 1993, 462, und vom 14. Juli 2004 I R 106/03, BFH/NV 2005, 154).

  • BFH, 12.02.2004 - IV R 29/02

    Gewerbesteuerzerlegung bei konzerngebundenen Leasingunternehmen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 30359/06
    Was unter einer Betriebsstätte zu verstehen ist, ergibt sich - auch für gewerbesteuerliche Zwecke - aus § 12 AO, weil das GewStG und insbesondere §§ 28, 30 GewStG keine eigene Definition enthalten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. September 2000 X R 174/96, BStBl II 2001, 734, m.w.N.; vom 12. Februar 2004 IV R 29/02, BStBl II 2004, 602).
  • BFH, 11.10.1989 - I R 77/88

    Eine Geschäftseinrichtung ist nur dann die Betriebsstätte eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 30359/06
    Dafür ist grundsätzlich erforderlich, dass er eine Rechtsposition innehat, die ihm nicht ohne weiteres entzogen werden kann; eine tatsächliche Mitbenutzung genügt nicht (BFH-Urteile vom 11. Oktober 1989 I R 77/88, BStBl II 1990, 166; vom 30. Juni 2005 III R 76/03, BStBl II 2006, 84).
  • BFH, 28.08.1986 - V R 20/79

    Steuervergünstigung - Berliner Unternehmen - Verlagerung der Produktion - Eigene

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 30359/06
    Lediglich vermietete oder verpachtete Gebäude oder Gebäudeteile begründen keine Betriebsstätte (BFH-Urteil vom 28. August 1986 V R 20/79, BStBl II 1987, 162, m.w.N.).
  • BFH, 13.09.2000 - X R 174/96

    Betriebsstätte eines Schornsteinfegermeisters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 30359/06
    Was unter einer Betriebsstätte zu verstehen ist, ergibt sich - auch für gewerbesteuerliche Zwecke - aus § 12 AO, weil das GewStG und insbesondere §§ 28, 30 GewStG keine eigene Definition enthalten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. September 2000 X R 174/96, BStBl II 2001, 734, m.w.N.; vom 12. Februar 2004 IV R 29/02, BStBl II 2004, 602).
  • BFH, 30.06.2005 - III R 76/03

    Selbständigen Tankstellenverwaltern zum Betrieb überlassene Tankstellen keine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 30359/06
    Dafür ist grundsätzlich erforderlich, dass er eine Rechtsposition innehat, die ihm nicht ohne weiteres entzogen werden kann; eine tatsächliche Mitbenutzung genügt nicht (BFH-Urteile vom 11. Oktober 1989 I R 77/88, BStBl II 1990, 166; vom 30. Juni 2005 III R 76/03, BStBl II 2006, 84).
  • BFH, 30.08.1960 - I B 148/59

    Einordnung eines verpachteten oder stillgelegten Teilbetriebes als Betriebsstätte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 30359/06
    Insbesondere reichen die üblichen mit der Pachtzinsvereinnahmung und mit der Erhaltung der Pachtobjekte verbundenen Verwaltungsarbeiten für die Annahme einer Betriebsstätte am Ort des Pachtobjekts nicht aus, da sie von der Betriebsstätte des Verwaltungssitzes aus durch die Verpächterseite vorgenommen werden (BFH-Beschluss vom 30. August 1960 I B 148/59 U, BStBl III 1960, 468; BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 VIII R 159/84, BStBl II 1988, 653).
  • BFH, 14.07.2004 - I R 106/03

    Betriebsstätte nach § 12 Satz 1 AO

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 30359/06
    Selbst der Einsatz eigener Mitarbeiter des Unternehmers für dessen Unternehmen in einem fremden Betrieb begründet dort nur im Fall einer gewissen Dauerhaftigkeit des Personaleinsatzes und einer rechtlich gesicherten räumlichen Verfügungsgewalt eine eigene Betriebsstätte (BFH-Urteile vom 10. Februar 1988 VIII R 159/84, a.a.O.; vom 3. Februar 1993 I R 80-81/91, BStBl II 1993, 462, und vom 14. Juli 2004 I R 106/03, BFH/NV 2005, 154).
  • FG Niedersachsen, 05.11.2013 - 15 K 14/13

    Ausübung eines verwaltungsrechtlichen Gestaltungsrechts bei Antrag auf Aufteilung

    (3) Nach alledem folgt der erkennende Senat nicht dem 7. Senat des FG Berlin-Brandenburg, der in seinem Urteil vom 16. September 2009 7 K 7453/06 B (EFG 2010, 386) - ohne Begründung - offenbar davon ausgeht, ein Aufteilungsantrag könne zurückgenommen werden.
  • FG Niedersachsen, 18.01.2022 - 8 K 100/19

    Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrages und Zuweisung eines Zerlegungsanteils

    Dies entspricht den Grundsätzen der Verfahrensökonomie und verhindert ein eventuell vom Ergebnis des Zerlegungsverfahrens abweichendes Ergebnis eines nachträglich in Gang gesetzten Zuteilungsverfahrens (Urteil des Nds. FG vom 20.10.2009 15 K 30359/06, EFG 2010, 386; zust. Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, 168. Lieferung, § 190 AO, Rn. 1 a.E. mit weiteren zust. Nachweisen der Lit.).
  • FG Düsseldorf, 10.08.2023 - 8 K 2364/19

    Geschäftsleitungsbetriebsstätte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

    Aus Gründen der Verfahrensökonomie und des inhaltlichen Zusammenhangs zwischen Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren ist insoweit ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 44 Abs. 1 FGO für das Zuteilungsverfahren nicht erforderlich (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht --FG-- Urteil vom 20.10.2009 15 K 30359/06, EFG 2010, 386, Rz. 33 ff. (juris); Brandis in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 165. Lieferung 04/2021, § 190 AO Rz 1; Boeker in: Hübschmann/Hepp/Spitaler: AO/FGO, 268. Lieferung 05/2022, § 190 AO Rz 11).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 V 4019/23

    Aussetzung der Vollziehung: Nachträglicher ausdrücklicher Ausschluss der

    Ergeht in einem solchen Fall dennoch ein Zerlegungs- und kein Zuteilungsbescheid, ist der Zerlegungsbescheid rechtswidrig und deshalb aufzuheben (vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 20.10.2009 15 K 30359/06, BeckRS 2009, 26028360).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.04.2023 - 4 S 421/23

    Anforderung einer Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung der

    Ergeht in einem solchen Fall dennoch ein Zerlegungs- und kein Zuteilungsbescheid, ist der Zerlegungsbescheid rechtswidrig und deshalb aufzuheben (vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 20.10.2009 15 K 30359/06, BeckRS 2009, 26028360).
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